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Ferienbetreuung fördern lassen: Was Bund und Länder verlangen

Bund und Länder fördern Ferienbetreuung auf verschiedenen Wegen. Die meisten Richtlinien verlangen Zahlen je Woche und Gruppe, einige auch eine Liste der Kinder. Hier finden Sie die Regeln je Bundesland, mit Link zur Richtlinie.

Stand: 22. Oktober 2026 · keine Förderberatung
Übersicht

Förderung je Bundesland, mit den verlangten Daten

Bund und Land sind zwei getrennte Wege: Der Bund fördert über das Bildungsinvestitionsgesetz die Betreuung an ganztägigen Schulformen, die Länder die übrigen Angebote. Tirol, Salzburg und Niederösterreich schließen eine Doppelförderung aus.

StelleHöheWer beantragtVerlangte DatenQuelle
Bund, Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) bis 7.000 € je Gruppe und Jahr, bis 85 % aus Mitteln des BIG; nur an ganztägigen Schulformen Schulerhalter, über das Land Kinder, Gruppen und Betreuungstage je Schule, ohne Personenbezug § 4 BIG
Niederösterreich, Förderung der NÖ Ferienbetreuung (2024–2028) bis 250 € je Gruppe und Woche, integrativ bis 400 € Gemeinden, gemeinnützige Träger Namen, Adressen und Geburtsdaten der Kinder; Anzahl der Kinder und Gruppen; Personal; binnen 8 Wochen Richtlinie NÖ
Salzburg, Sonderrichtlinien Sommerferienbetreuung 2026 bis 400 € je Gruppe und Woche, Zuschläge für integrativ betreute Kinder und Kinder unter 3 Jahren natürliche und juristische Personen Kinderliste mit Namen und Geburtsdaten (Eltern bei der Anmeldung informieren); Betreuerliste; Belege; bis 20. September Sonderrichtlinien 2026
Tirol, bedarfsorientierte Ferienbetreuung (seit 24. Dezember 2025) 80 € je Betreuungsperson und Tag, 14 € je Stunde nach 14 Uhr zusätzlich Gemeinden, Vereine, Kirchen, Private Konzept mit Plätzen und Tagen; mindestens 5 Kinder je Tag; Hauptwohnsitz in der Gemeinde Richtlinie Tirol
Oberösterreich, BIG-Richtlinien 2025/26 bis 6.500 € je Gruppe und Jahr (70 % BIG, 30 % Land) Schulerhalter Ferienwochen, Schüler:innen, Gruppen, Personalkosten; Antrag bis 15. Oktober Richtlinien OÖ
Steiermark, „ZWEI & MEHR Gemeindeferien aktiv“ ab 400 € je Gemeinde steirische Gemeinden Programm auf der Plattform Ferienbetreuung eintragen; Tätigkeitsbericht Infoblatt Steiermark
Burgenland gesetzliche Pflicht: Gemeinden stellen bei Bedarf Ferienbetreuung sicher; Elternbeitrag höchstens 30 € je Woche – Meldung an die Bildungsdirektion 2 Wochen vor Beginn Bgld. KBBG
Wien, Kärnten, Vorarlberg keine Landesrichtlinie mit Beträgen gefunden – – –

Stand: 22. Oktober 2026. Beträge laut den verlinkten Richtlinien und Gesetzen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

Was fepli beiträgt

Die Daten für den Antrag entstehen bei der Anmeldung

01

Zahlen je Woche und Gruppe

Jede Woche ist ein Angebot mit eigenen Plätzen. Wie viele Kinder in welcher Woche betreut werden, sehen Sie in der Übersicht.

02

Kinderlisten

Die Förderliste gibt es als Excel, mit einer Zeile je Kind: Namen und Geburtsdatum, für Niederösterreich auch die Adresse. Sie sehen sie nur mit der Berechtigung für Teilnehmerdaten.

03

Hinweise an Eltern

Muss Ihr Land die Namen der Kinder erhalten, steht der Hinweis im Anmeldeformular. Eltern bestätigen ihn bei der Anmeldung.

Förderung planen, bevor die Anmeldung öffnet

Welche Daten Ihr Antrag braucht, legen Sie am besten vor dem Anmeldestart fest. Im Testzugang richten wir Ihre Wochen und das Anmeldeformular danach ein.

Häufige Fragen zur Förderung

Ihre Frage fehlt? Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort.

Frage stellen

Bund und Land sind zwei getrennte Wege. Der Bund fördert über das Bildungsinvestitionsgesetz Betreuung an ganztägigen Schulformen, die Länder fördern die übrigen Angebote. Tirol, Salzburg und Niederösterreich schließen eine Doppelförderung derselben Betreuung aus. Maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie.

Nein. fepli liefert die Daten aus der Anmeldung, keine Förderberatung und keine Prüfung des Antrags. Ansprechpartner für die Förderung ist die zuständige Stelle des Landes.

Laut Richtlinie Namen, Adressen und Geburtsdaten der Kinder, die Anzahl der Kinder und Gruppen sowie Angaben zum Personal, binnen acht Wochen.

Die Sonderrichtlinien verlangen eine Kinderliste mit Namen und Geburtsdaten. Eltern sind darüber bei der Anmeldung zu informieren. In fepli steht dieser Hinweis im Anmeldeformular, als Einwilligung oder als Information.