Ferienbetreuung fördern lassen: Was Bund und Länder verlangen
Bund und Länder fördern Ferienbetreuung auf verschiedenen Wegen. Die meisten Richtlinien verlangen Zahlen je Woche und Gruppe, einige auch eine Liste der Kinder. Hier finden Sie die Regeln je Bundesland, mit Link zur Richtlinie.
Stand: 22. Oktober 2026 · keine FörderberatungFörderung je Bundesland, mit den verlangten Daten
Bund und Land sind zwei getrennte Wege: Der Bund fördert über das Bildungsinvestitionsgesetz die Betreuung an ganztägigen Schulformen, die Länder die übrigen Angebote. Tirol, Salzburg und Niederösterreich schließen eine Doppelförderung aus.
| Stelle | Höhe | Wer beantragt | Verlangte Daten | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Bund, Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) | bis 7.000 € je Gruppe und Jahr, bis 85 % aus Mitteln des BIG; nur an ganztägigen Schulformen | Schulerhalter, über das Land | Kinder, Gruppen und Betreuungstage je Schule, ohne Personenbezug | § 4 BIG |
| Niederösterreich, Förderung der NÖ Ferienbetreuung (2024–2028) | bis 250 € je Gruppe und Woche, integrativ bis 400 € | Gemeinden, gemeinnützige Träger | Namen, Adressen und Geburtsdaten der Kinder; Anzahl der Kinder und Gruppen; Personal; binnen 8 Wochen | Richtlinie NÖ |
| Salzburg, Sonderrichtlinien Sommerferienbetreuung 2026 | bis 400 € je Gruppe und Woche, Zuschläge für integrativ betreute Kinder und Kinder unter 3 Jahren | natürliche und juristische Personen | Kinderliste mit Namen und Geburtsdaten (Eltern bei der Anmeldung informieren); Betreuerliste; Belege; bis 20. September | Sonderrichtlinien 2026 |
| Tirol, bedarfsorientierte Ferienbetreuung (seit 24. Dezember 2025) | 80 € je Betreuungsperson und Tag, 14 € je Stunde nach 14 Uhr zusätzlich | Gemeinden, Vereine, Kirchen, Private | Konzept mit Plätzen und Tagen; mindestens 5 Kinder je Tag; Hauptwohnsitz in der Gemeinde | Richtlinie Tirol |
| Oberösterreich, BIG-Richtlinien 2025/26 | bis 6.500 € je Gruppe und Jahr (70 % BIG, 30 % Land) | Schulerhalter | Ferienwochen, Schüler:innen, Gruppen, Personalkosten; Antrag bis 15. Oktober | Richtlinien OÖ |
| Steiermark, „ZWEI & MEHR Gemeindeferien aktiv“ | ab 400 € je Gemeinde | steirische Gemeinden | Programm auf der Plattform Ferienbetreuung eintragen; Tätigkeitsbericht | Infoblatt Steiermark |
| Burgenland | gesetzliche Pflicht: Gemeinden stellen bei Bedarf Ferienbetreuung sicher; Elternbeitrag höchstens 30 € je Woche | – | Meldung an die Bildungsdirektion 2 Wochen vor Beginn | Bgld. KBBG |
| Wien, Kärnten, Vorarlberg | keine Landesrichtlinie mit Beträgen gefunden | – | – | – |
Stand: 22. Oktober 2026. Beträge laut den verlinkten Richtlinien und Gesetzen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.
Die Daten für den Antrag entstehen bei der Anmeldung
Zahlen je Woche und Gruppe
Jede Woche ist ein Angebot mit eigenen Plätzen. Wie viele Kinder in welcher Woche betreut werden, sehen Sie in der Übersicht.
Kinderlisten
Die Förderliste gibt es als Excel, mit einer Zeile je Kind: Namen und Geburtsdatum, für Niederösterreich auch die Adresse. Sie sehen sie nur mit der Berechtigung für Teilnehmerdaten.
Hinweise an Eltern
Muss Ihr Land die Namen der Kinder erhalten, steht der Hinweis im Anmeldeformular. Eltern bestätigen ihn bei der Anmeldung.
Förderung planen, bevor die Anmeldung öffnet
Welche Daten Ihr Antrag braucht, legen Sie am besten vor dem Anmeldestart fest. Im Testzugang richten wir Ihre Wochen und das Anmeldeformular danach ein.
Häufige Fragen zur Förderung
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Frage stellenBund und Land sind zwei getrennte Wege. Der Bund fördert über das Bildungsinvestitionsgesetz Betreuung an ganztägigen Schulformen, die Länder fördern die übrigen Angebote. Tirol, Salzburg und Niederösterreich schließen eine Doppelförderung derselben Betreuung aus. Maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie.
Nein. fepli liefert die Daten aus der Anmeldung, keine Förderberatung und keine Prüfung des Antrags. Ansprechpartner für die Förderung ist die zuständige Stelle des Landes.
Laut Richtlinie Namen, Adressen und Geburtsdaten der Kinder, die Anzahl der Kinder und Gruppen sowie Angaben zum Personal, binnen acht Wochen.
Die Sonderrichtlinien verlangen eine Kinderliste mit Namen und Geburtsdaten. Eltern sind darüber bei der Anmeldung zu informieren. In fepli steht dieser Hinweis im Anmeldeformular, als Einwilligung oder als Information.